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AUVA lenkte erst ein, nachdem Marlies K. zur Volksanwaltschaft und vor Gericht gegangen ist
Wien (OTS) – Freiwillige Feuerwehrleute sind bei ihren EinsĂ€tzen automatisch unfallversichert. Darauf weisen Politikerinnen und Politiker sowie die Unfallversicherung AUVA immer wieder hin. Eine junge Feuerwehrfrau, die seit ihrem letzten Einsatz eine 100-prozentige Behinderung hat, musste aber zur Volksanwaltschaft und vor Gericht gehen, bis die Unfallversicherung AUVA zur Anerkennung als Arbeitsunfall bereit war. âIch erwarte, dass die AUVA kĂŒnftig in Ă€hnlichen FĂ€llen nicht auf stur schaltet, sondern schnell und unbĂŒrokratisch im Sinne der Helfer*innen entscheidet. Sollte die AUVA weiterhin uneinsichtig sein, wĂ€re eine GesetzesĂ€nderung notwendigâ, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: âSonst wird bald niemand mehr bereit sein, Leben und Gesundheit zu riskieren, und beim nĂ€chsten Hochwasser können wir alle selber unsere Keller auspumpen.â Eine Nicht-Anerkennung als Arbeitsunfall hat Folgen: Die Betroffenen fallen um bessere Reha um, und um die komplette Versehrtenrente.
Nach Unfall im Einsatz bleibt 100-prozentige Behinderung
Am 22. August 2024 heulte die Sirene im oberösterreichischen Kronabittedt. Marlies K., damals 19, wurde davon aus dem Schlaf gerissen, zog sich schnell an und wollte zum Einsatz als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr eilen. Aber sie stĂŒrzte ĂŒber die Stiege. Sie konnte reanimiert werden und wurde mit dem Hubschrauber ins Spital geflogen. Als Folge blieb ihr eine erhebliche Sehstörung, die zu einer 100-prozentigen Behinderung fĂŒhrte.
AUVA soll anerkennen, dass ein Alarmeinsatz immer eine Stresssituation ist
Im Fall von Marlies K. wollte die AUVA aber nicht zahlen. Medizinische Gutachten ergaben nĂ€mlich – sehr verkĂŒrzt gesagt -, dass sie womöglich an einer seltenen Krankheit litt, die zum plötzlichen Herztod fĂŒhren kann, und dass sie wegen eines Herzstillstands gestĂŒrzt wĂ€re, der jederzeit eintreten hĂ€tte können, auch unabhĂ€ngig von einem Einsatz. âWer auch nur ein bisschen Lebenserfahrung hat, weiĂ, dass man in einem Alarmeinsatz immer unter auĂergewöhnlicher Belastung steht.
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Das ist etwas völlig anderes, als wenn jemand gemĂŒtlich gefrĂŒhstĂŒckt hat und zum Arbeitsplatz spaziertâ, so Achitz: âDie Rechtslage lĂ€sst es zu, dass auch die AUVA solche FĂ€lle als Arbeitsunfall anerkennt. Aber Marlies K. hat erst vor Gericht gehen mĂŒssen, und erst nach einer neuerlichen medizinischen Begutachtung hat die AUVA anerkannt, dass der medizinische Notfall ohne den Stress des Einsatzes nicht passiert wĂ€re.â
Versehrtenrente nur bei Anerkennung als Arbeitsunfall
An sich sind alle Mitglieder freiwilliger Hilfsorganisationen wĂ€hrend ihrer Ausbildung, Ăbungen und EinsĂ€tze bei der AUVA (ohne Beitragszahlung) unfallversichert. Das ist gesetzlich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie fĂŒr ArbeitsunfĂ€lle. ArbeitsunfĂ€lle sind UnfĂ€lle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursĂ€chlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begrĂŒndenden BeschĂ€ftigung ereignen. WegunfĂ€lle sind ebenfalls versichert. Bei ArbeitsunfĂ€llen gibt es bessere Rehabilitationsangebote als bei FreizeitunfĂ€llen, und die Betroffenen erhalten eine Versehrtenrente.
Quelle: OTS



