AUVA: Richtiges Verhalten bei Gewitter kann Leben retten

Wien (OTS) - Ein Blitzschlag verläuft oft tödlich. Das richtige Verhalten bei einem Gewitter kann deshalb lebensrettend sein. Vergehen zwischen Blitz und Donner weniger als 30 Sekunden, ist es Zeit, einen geschützten Bereich aufzusuchen.

Grundsätzlich findet man den besten Schutz vor allem in Gebäuden mit einer Blitzschutzanlage, Autos oder Tunnelanlagen.

Bedingten Schutz findet man auch in Gebäuden ohne Blitzschutzanlage. Hier ist es wichtig, sich in die Mitte des Raumes zu begeben, Fenster und Türen zu schließen und von elektrischen Anlagen mindestens einen Meter Abstand zu halten. Gas-, Wasser- oder Heizungsanlagen sollten nicht berührt und Telefone mit Leitungen nur im Notfall benutzt werden.

Im Freien gibt es keine wirklich sicheren Aufenthaltsorte, sondern nur Orte mit geringerer Gefährdung.

Zu den Orten mit geringerer Gefährdung zählen

  • tiefe Mulden, Hohlwege, Höhlen etc.,
  • das Innere eines Waldes, wenn von den umgebenden Bäumen zwei  Meter Abstand gehalten wird. Das Sprichwort "Eichen sollst du weichen, Buchen sollst du suchen" ist statistisch nicht erwiesen,
  • die Nähe von hohen Objekten (allerdings mindestens zwei Meter  Abstand von allen Teilen des Objekts halten),
  • der Bereich unter großen Brücken und
  • der Bereich unter den Seilen von Seilbahnen und Liften

Wasser, Berggipfel, Klettersteige und Sportplätze sind hingegen besonders gefährlich und sollten daher sofort verlassen werden.

Auf ebenem Gelände sollte noch Folgendes beachtet werden, um die Gefahr eines Blitzschlages zu vermindern:

  • Von anderen Personen mindestens zwei Meter Abstand halten,  keinesfalls einander berühren;
  • sich nicht flach auf den Boden legen, sondern in Hockstellung  gehen;
  • keine Gegenstände tragen, die über den Körper hinaus ragen (z.B. Regenschirme) und die Füße eng beieinander halten.

Wie lange besteht die Gefahr?

Wenn 30 Minuten lang kein Donner mehr zu hören ist, ist das Gewitter in der Regel vorüber.

Erste Hilfe nach einem Blitzunfall

Im ersten Schritt müssen Bewusstsein sowie Atmung und Kreislauf der vom Blitz getroffenen Person überprüft werden. Bei Bewusstlosigkeit die Rettung rufen, die Person in stabile Seitenlage bringen und jede Minute eine Kreislauf-Kontrolle durchführen. Bei Atem-Kreislauf-Stillstand muss nach Alarmierung der Rettung sofort mit Herzdruckmassage und künstlicher Beatmung begonnen werden.  Achtung! Auch wenn an einer vom Blitz getroffenen Person keine äußeren Verletzungen erkennbar sind, kann ein lebensbedrohender Zustand bestehen.

Übrigens: Am häufigsten kommt es zu Verletzungen durch Blitzschlag zu Beginn oder am Ende eines Gewitters, weil der schützende Bereich zu spät aufgesucht oder zu früh verlassen wird.

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 1,2 Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter, 1,6 Millionen Angestellte, 0,5 Millionen Selbständige sowie 1,5 Millionen SchülerInnen und Studierende. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale Unfallversicherung fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei weiteren Unternehmensbereiche Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten.

Quelle: APA-OTS

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