Sechs Verletzte bei Wohnhausbrand in Fleiß

Am späten Abend des 17.03.2006 bricht im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Fleiß (Gemeinde St. Nikolai im Sölktal) aus bislang ungeklärter Ursache ein Brand aus. Als die Bewohner auf das Feuer aufmerksam werden, brennt ein Zimmer bereits in voller Ausdehnung und Teile des Gebäudes sind stark verqualmt. Sieben Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt im Haus befinden, können sich unter Lebensgefahr ins Freie retten und verständigen die Feuerwehr. Um 21.09 Uhr werden von der Bezirksfeuerwehrzentrale Liezen die Feuerwehren Gröbming, Fleiß, Mößna/St. Nikolai und Stein/Enns alarmiert.

Binnen weniger Minuten rücken TLFA und MTF-A GRÖBMING zur Alarmadresse aus. Beim Eintreffen ist bereits eine Zubringleitung hergestellt (KLF-A FLEISS), KLF-A STEIN/ENNS und KLF-A ST. NIKOLAI bereiten einen Löschangriff vor. Zu diesem Zeitpunkt steht das Obergeschoss des Wohnhauses teilweise im Vollbrand. Nach Rücksprache mit der Einsatzleitung werden die eingesetzten Trupps mit zwei HD-Rohren im Außen- bzw. Innenangriff unterstützt sowie eine Druckbelüftung des Angriffsweges eingerichtet. Aufgrund des parallelen Einsatzes mehrerer Angriffstrupps werden aus einsatztaktischen Überlegungen weitere AS-Stützpunkte des Abschnittes Gröbming nachgefordert.

Nach zirka 30 Minuten kann der Brand unter Kontrolle gebracht werden. Letzte Brandherde in der Zwischendecke bzw. der Verschallung werden in einem personalintensiven Einsatz - insgesamt werden dabei 8 Atemschutztrupps tätig - freigelegt und bekämpft. Nach Beendigung der Nachlöscharbeiten um 23.30 Uhr kann schließlich "Brand aus" gegeben werden.

Sechs der Hausbewohner werden vom Roten Kreuz Gröbming mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins DKH Schladming eingeliefert. Die FF Fleiß übernimmt die Brandwache, die FF Gröbming rückt um 23.30 Uhr wieder ins Rüsthaus ein und meldet sich nach dem Versorgen der eingesetzten Fahrzeuge und Geräte bei Florian Liezen wieder einsatzbereit.

http://www.feuerwehr-groebming.at

Quelle: online eingesendet von "ffgb"

Zum Seitenanfang