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In der Nationalratssitzung am 29. Mai 2020 wurde mittels eines Abänderungsantrages beschlossen, dass die Feuerwehren nun doch vom NPO-Fonds profitieren können.
Der Grund, warum die bislang beschlossenen Pakete nicht auf die Feuerwehr anwendbar sind, liegt darin, dass die bisherigen Pakete vorwiegend für Unternehmen geschnürt wurden. Feuerwehren sind keine Unternehmen und auch keine Vereine, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. Einrichtungen der Gemeinde (Sbg. und Ktn.), die hoheitliche Aufgaben erfüllen. „Für die Finanzierung der Feuerwehren ist die Gemeinde zuständig. Diese hat für die Einsatzbereitschaft zu sorgen. Dies ist der Grund, warum unsere Organisation auch aus dem Vereinsmillionenpaket herausgefallen wäre, hätte die Bundesregierung nicht entsprechende Änderungen in der Sitzung vom 29. Mai vorgenommen“, erklärt Bundesfeuerwehrrat Peter Ohniwas, Leiter des ÖBFV-Referates 6 - Finanzen.
Details folgen in einer Richtlinie
Feuerwehrpräsident Albert Kern gibt sich vorsichtig optimistisch: „Es freut mich sehr, dass auf Bundesebene nun doch an die finanziellen Sorgen der Feuerwehren gedacht wurde. Die Wertschätzung gegenüber unseren ehrenamtlichen Mitgliedern zeigte sich in der Parlamentsdebatte. Nun sind wir gespannt, unter welchen Bedingungen eine finanzielle Hilfe erfolgen wird. Wir hoffen auf eine unbürokratische, rasche und vor allem zielorientierte Unterstützung. Zusätzlich sind auch die bestehenden Forderungen wie Umsatzsteuerbefreiung und Anhebung der Deckelung des Katastrophenfonds nach wie vor Thema, auch das werden wir natürlich weiterverfolgen.“
Bis zu 100 Millionen Euro fehlen
Insgesamt spricht der Österreichische Bundesfeuerwehrverband von einem „Verdienstentgang“ von bis zu 100 Millionen Euro bei Österreichs Feuerwehren, wobei rund 50% dieser Summe direkt in die Wirtschaft investiert worden wären. Die Feuerwehren dürfen als wesentlicher Wirtschaftsfaktor nicht vernachlässigt werden. Die Einnahmen einer Feuerwehr werden nicht angehäuft oder als Gewinn ausgeschüttet, sondern dienen der Einsatzbereitschaft, dem Erhalt der Feuerwehrhäuser sowie der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Gerätschaften. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Feuerwehren durch die Gemeinden haben Feuerwehren immer einiges zuschießen können, um die Budgets der Gemeinden so gut wie möglich zu entlasten.
Quelle: ÖBFV - BR Andreas RIEGER, MA