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Feuerwehren wird der Zugang zu technischen Fahrzeugdaten bei Unfalleinsätzen erleichtert
Nationalrat thematisiert in Debatte zu Luftverkehrsabkommen die aktuelle Krise der Luftfahrt und Fragen der Förderungen
(Wien/PK) - Feuerwehren werden bald bei Einsätzen nach Verkehrsunfällen auf Datenbanken mit technischen Fahrzeugdaten zugreifen können. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Veränderungen der Fahrzeugtechnik, die die Rettungskräfte vor neue Herausforderungen stellen. Mit der 38. Kraftfahrgesetz-Novelle wird ein wesentlicher Teil eines gemeinsamen Initiativantrag s von FPÖ und SPÖ umgesetzt. Die Neuregelung wurde in der heutigen Nationalratssitzung von allen Fraktionen begrüßt, wobei auch eine baldige Umsetzung weiterer bürokratischer Erleichterungen für die Feuerwehren in Aussicht gestellt wurde.
Wie schon im Verkehrsausschuss, konnte im Plenum die Mehrheit der Abgeordneten der Forderung der FPÖ nach Schaffung eines Wechselkennzeichens, das sowohl für PKW als auch Motorräder verwendet werden kann, wenig abgewinnen.
Einhelligkeit herrschte im Nationalrat zur Ausweitung des geltenden Luftverkehrsabkommens zwischen den USA und der Europäischen Union auf Island und Norwegen. Die Diskussion über diesen Staatsvertrag und ein Zusatzabkommen, mit dem der Beitritt der beiden Länder umgesetzt wird, bot den Abgeordneten zudem Gelegenheit, die aktuellen Herausforderungen, die für Luftfahrtunternehmen und insbesondere die AUA aus der COVID-9-Krise entstanden sind, zu thematisieren. Staatssekretär Magnus Brunner betonte, die Bundesregierung prüfe die Frage von Förderungen derzeit sehr genau.
Feuerwehren erhalten ab Herbst für Rettungseinsätze Zugriff auf technische Fahrzeugdaten
Breite Zustimmung fand die 38. Kraftfahrgesetz-Novelle, mit der Teile eines entsprechenden Initiativantrags der Abgeordneten Christian Hafenecker (FPÖ) und Alois Stöger (SPÖ) umgesetzt werden. Die neuen Regelungen sollen die Arbeit der Feuerwehren erleichtern, indem ihnen bei Einsätzen nach Verkehrsunfällen erlaubt wird, auf Datenbanken mit technischen Fahrzeugdaten zuzugreifen. Nach einer im Verkehrsausschuss vorgenommenen Abänderung des Antrags kann eine entsprechende gesetzliche Regelung ab 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Eine Abänderung erfuhr die Initiative von SPÖ und FPÖ auch in Bezug auf die Forderung nach einer expliziten Berechtigung von Kommando- und Mannschaftsfahrzeugen der Feuerwehr zur Führung von Blaulicht. Derzeit muss für die genannten Fahrzeuge ein gesonderter Blaulicht-Bescheid der Landesverwaltung eingeholt werden. Die Ausschussmehrheit sprach sich für eine Begutachtung dieser Regelung aus. Er hoffe, dass dieser eigentlich unnötige bürokratische Aufwand damit bald entfallen werde, sagte FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek. Er betonte, der Abbau von Verwaltungsaufwand und Bürokratie sei auf allen Gebieten ein Gebot der Stunde.
Die Berechtigung zur Datenabfrage sei ein kleiner, aber wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung der Arbeit der Feuerwehren, erklärte Hermann Weratschnig (Grüne). Der Zugriff auf technische Fahrzeugdaten sei insbesondere nötig, weil vermehrt Fahrzeuge mit alternativen Antrieben am Straßenverkehr teilnehmen. Die Einsatzkräfte könnten sich nun besser auf ihre Einsätze vorbereiten, das bedeute auch mehr Sicherheit für die Feuerwehrmänner und -frauen. Der Datenschutz bleibe dabei gewährleistet, da keine personenbezogenen Daten abgefragt würden.
Klaus Köchl (SPÖ) zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Neuregelung. Grundsätzlich sah er aber große Probleme auf die Gemeinden zukommen, ihre Leistungen aufrechtzuerhalten, seien es bei Feuerwehren oder dem Angebot des Gesundheitswesens. Die Frage einer besseren Unterstützung der Gemeinden in der derzeitigen Krise sprach auch Alois Schroll an. Die finanzielle Lage vieler Gemeinden sei prekär, sagte Schroll und forderte mehr Unterstützung seitens der Bundesregierung.
Die Feuerwehren hätten ein breites Spektrum an Tätigkeiten und würden mit immer neuen Aufgaben konfrontiert, sagte Lukas Brandweiner (ÖVP). Gerade bei Fahrzeugbergungen sei es wichtig, die Lage rasch und richtig einschätzen zu können. Auch seine Fraktionskollegen Christoph Stark und Hermann Gahr wiesen auf die neuen technischen Herausforderungen für die Feuerwehren hin, die durch neue Antriebstechniken entstehen.
Verkehrsministerin Leonore Gewessler zeigte sich erfreut darüber, dass es mit der KFG-Novelle gelingt, die Arbeit der Feuerwehren zu erleichtern. Die Begutachtung der Vereinfachung des Blaulicht-Bescheids sei noch nicht abgeschlossen, sie hoffe aber, dass auch dieser Schritt bald umgesetzt wird. Die Verkehrsministerin nützte die Gelegenheit, seitens ihres Ressorts den Sozialpartnern und Verkehrsbetrieben dafür zu danken, dass gute Regelungen für den öffentlichen Verkehr in Zeiten der COVID-19-Krise erzielt werden konnten und eine Fahrgast-Charta das Vertrauen in die öffentlichen Verkehrsmittel stärken wird.
Quelle: APA-OTS, (OTS0206 gekürzt)