BH Südoststeiermark: Hangrutschung in Gruisla zum Katastrophengebiet erklärt

Freitagabend (19.09.2014) kam es in Gruisla, Marktgemeinde Klöch (Bezirk Südoststeiermark), zu einer Hangrutschung. Betroffen sind die L204 Radkersburgerstraße sowie ein Wohnhaus. Über 10.000m³ Erde sind derzeit auf einer Fläche von rund 5.000m² in Bewegung. Eine Schwergewichtsmauer droht zu kollabieren und bedroht das evakuierte Wohngebäude. Der betroffene Bereich wurde von der Behörde zum Katastrophengebiet erklärt.

Durch die Starkniederschläge in der Nacht von Sonntag auf Montag (21.09.2014 auf 22.09.2014) kam es zu einer signifikanten Zunahme der Rutschung, diese gefährdet nun auch eine Hofzufahrt sowie ein weiteres Anwesen. Der Straßenerhaltungsdienst hat zur Sicherung Betonelemente angebracht. "An die 20 Liter regnete es in den Nachtstunden von Sonntag auf Montag", so der Klöcher Bürgermeister Josef Doupona.

Das Land Steiermark führt derzeit Sondierungen im betroffenen Gelände durch um mögliche Sicherungsvarianten zu prüfen. Laut dem Geologen des Landes Steiermark, Mag. Marc Andre Rapp, wird die Sperre der L204 Radkersburgerstraße, sowie die Evakuierung des Wohnhauses, bis auf Weiteres aufrecht bleiben. "Der gesamte Hang sei massiv wassergesättigt und weise tiefe Rissen und Erdspalten im gesamten Gelände auf. Man könne von einer Massenbewegung größeren Ausmaßes sprechen", so Rapp.

Die Landesstraße 204 ist zwischen Deutsch Haseldorf und Pölten für den gesamten Verkehr gesperrt worden, eine Umleitung für Pkw wurde über Klöch eingerichtet.

Lkw werden großräumig über die B69 Bad Radkersburg - B66 Bad Gleichenberg - L219 Bairisch Kölldorf - L204 Kapfenstein und umgekehrt umgeleitet.

Bedingt durch die Starkniederschlagsereignisse der letzten Wochen sowie am letzten Wochenende ist der Boden bereits stark wassergesättigt. An der Infrastruktur der Landesstraßen sind durch das Hochwasser einige Schäden aufgetreten. Der Straßenerhaltungsdienst arbeitet mit Hochdruck an der Sicherung von Böschungsbrüchen und Rutschungen sowie an der Wiederherstellung der Entwässerungsanlagen und der Entfernung von Sohlanlandungen unter Brückenobjekten.

Quelle: Christian Karner, Amt der Steiermärkischen Landesregierung

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